Archiv für Juli 2010

Verstieß die Europawahl gegen das Grundgesetz?

Sonntag, 18. Juli 2010

Die 5%-Hürde bei Wahlen ist eine zweischneidige Angelegenheit. Eigentlich verstößt sie klar gegen das Prinzip, dass jede Stimme gleich gewichtet werden muss. Hat eine Partei genug Stimmen, um rechnerisch mindestens einen Parlamentssitz zu bekommen, liegt aber unterhalb der Sperrklausel und kann deshalb nicht in das Parlament einziehen, so bedeutet das eine Entwertung der Stimmen für diese Partei. Trotzdem sehen die meisten Experten und auch das Bundesverfassungsgericht diese Regelung als zulässig an, da eine Zersplitterung der Parlamente verhindert wird.

Ein Beispiel hierfür ist Italien in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Immer wieder wurden zahlreiche Kleinparteien in das Parlament gewählt, viele mit nur einem Sitz. Dies erschwerte die Bildung einer Regierungskoalition und so manche Koalition in Italien hielt nur wenige Wochen. Ähnliche Verhältnisse herrschten in der Weimarer Republik. Häufig musste der Reichspräsident mit Notverordnungen regieren, damit überhaupt noch ein Gesetz zustande kam. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde die 5%-Klausel eingeführt.

Aber ergibt sie immer Sinn? Nicht überall gibt es Regierungen und Koalitionen und deswegen gibt es bei Kommunalwahlen in der Regel keine oder niedrigere Sperrklauseln. In NRW hat z.B. der Verfassungsgerichtshof (Landesverfassungsgericht) 1999 entschieden, dass eine 5%-Hürde bei Kommunalwahlen unzulässig ist, weil die Handlungsunfähigkeit der Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen nicht belegt werden konnte. Ein anschließender Versuch, eine niedrigere Hürde einzuführen, wurde ebenfalls gekippt. Seitdem gibt es in NRW keine Sperrklausel mehr und bisher ist kein Fall bekannt, dass eine Kommune wegen Zersplitterung handlungsunfähig geworden wäre. Ähnliches lässt sich auch aus anderen Bundesländern berichten.

Nun stellt sich aber die Frage, wie sieht es einentlich beim Europäischen Parlament aus. Derzeit gilt eine 5%-Hürde für die deutschen Mandate. Aber in der EU gibt es keine vom Parlament gewählte Regierung und daher auch  Koalition. Trotzdem müssen natürlich Mehrheiten zustande kommen. Dies hat auch bisher immer geklappt, obwohl es in vielen Ländern keine Sperrklausel gibt. In kleineren Ländern kann es außerdem passieren, dass eine Partei trotz eines Ergebnisses über fünf Prozent nur einen Sitz bekommt.

Im Europäischen Parlament gibt es zudem eine weitere Besonderheit. So kommt es vor, dass zwei Parteien, die bei der Wahl in einem Land gegeneinander antreten, im Parlament dann gemeinsam in einer Fraktion sitzen.  So etwas gibt es in jeder Fraktion, so z.B. bei den Grünen, zu denen neben zwei Vertretern der schwedischen Grünen auch der Pirat Christian Engström gehört (Amelia Andersdotter ist immer noch in Wartestellung.)

Derzeit verteilen sich die deutschen Sitze im Europäischen Parlament so:

CDU: 34
CSU: 8
SPD: 23
Grüne: 14
FDP: 12
Linke: 8

Ohne 5%-Klausel würde die Sitzverteilung so aussehen:

CDU: 32
CSU: 7
SPD: 21
Grüne: 12
FDP: 11
Linke: 8
Freie Wähler: 2
Piraten: 1
REP: 1
ÖDP: 1
Tierschutzpartei: 1
Familie: 1
Rentner: 1

Einer der beiden Sitze der freien Wähler würde an Gabriele Pauli gehen, die die Freien Wähler nach der Wahl verlassen hat. Ihre eigene Neugründung, die Freie Union, ist eine Totgeburt. Für die Piraten bekäme der 2. Bundesvorsitzende Andi Popp den Sitz.

Guido Strack hat die Wahl im letzten Jahr fristgerecht angefochten. Wie zu erwarten war, hat der Bundestag seine Wahlprüfungsbeschwerde zurückgewiesen. Nun kann er vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Hierzu braucht er 100 Unterstützerunterschriften. Es geht dabei nur um eine Unterstützerunterschrift und nicht um Mitzeichnung, wie bei der Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung. Alles weitere gibt es auf Guidos Homepage.

Zur Homepage von Guido Strack