Archiv für die Kategorie ‘Politik’

Wikilieaks: Das Establishment schlägt zurück

Dienstag, 03. August 2010

Vor einigen Tagen sorgte Wikileaks mit der Veröffentlichung geheimer Afghanistan-Dokumente für Aufregung. Inzwischen fangen vor allem die US-Qualitätspresse, aber auch einige Politiker an, sich auf Wikileaks und einen der Initiatoren, den Australier Julian Assange, einzuschießen. Der Kolumnist Marc A Thiessen, ein früherer Redenschreiber für George W. Bush, fordert in der Washington Post, dass Wikileaks gestoppt werden muss. Thiessen fordert hier die Verhaftung Assanges unter Missachtung internationalen Rechts. Aber ist nicht die Missachtung internationalen Rechts genau das, womit sich die USA immer wieder neue Feinde machen, die dann möglicherweise neue Terroristen hervorbringen? Es ist mal wieder die in den USA weit verbreitete Haudrauf-Mentalität, die hier zum Vorschein kommt. Thiessen fordert letztendlich auch eine Anklege wegen Hochverrats und unterstützung von Terroristen und damit indirekt die Todesstrafe.

Die Todesstrafe fordert auch der republikanische Abgeordnete Mike Rogers und zwar für den Soldeten Bradley Manning, der verdächtigt wird, die geheimen Dokumente Wikileaks zugespielt haben soll. Nun stellt sich hier die Frage, wieso ein einfacher Soldat eigentlich Zugang zu umfangreichen Geheimarchiven hatte?

Und auch Liz Cheney, Tochter des ehemaligen Vezepräsidenten Dick Cheney meldet sich zu Wort, selbstverständlich beim republikanischen Haus- und Hofsender Fox News und haut ordentlich drauf:

I would really like to see President Obama to move to ask the government of Iceland to shut that website down. I would like to see him move to shut it down ourselves if Iceland won’t do it. I would like to see them move aggressively to prosecute Mr. Assange and certainly ensure that he never again gets a visa to enter the United States. What he’s done is very clearly aiding and abetting al Qaeda. And as I said, he may very well be responsible for the deaths of American soldiers Afghanistan.

Auch hier sollte man mal hinterfregen, für wieviele Menschenleben eigentlich ihr Vater, einer der größten Profiteure des Irakkrieges, verantwortlich ist. Gerade die Ereignisse in den Jahren nach den Anschlägen des 11. September haben doch gezeigt, dass man Terror nicht mit Krieg bekämpfen kann, sondern dass Krieg weiteren Terror hervorbringt.

Sollte nicht die Konsequenz aus der Veröffentlichung der Afghanistan-Dokumente sein, dass man über eine andere Politik nachdenkt? So wurden z.B. Verbindungen zwischen dem pakistanischen Geheimdienst ISI und den Taliban bekannt. Was bedeutet das? Die pakistanische Regierung hat ein zweifelhaftes Doppelspiel gespielt. Is besteht die Gefahr, dass die Taliban durch die Atommacht Pakistan an Material und Know-How kommen könnten, um eine “Schmutzige Bombe” zu bauen. Da man gegen Pakistan wohl kaum militärisch vorgehen kann, ist man zu einer nichtmilitärischen Lösung gezwungen und da kann Afghanistan auch gleich mit einbezogen werden. Und dann muss man sich fragen, hätte man das nicht gleich haben können?

Vielleicht sollten die Amerikaner, statt gegen die Überbringer unbequemer Nachrichten vorzugehen, mal ihhre Außenpolitik entmilitarisieren.

Verstieß die Europawahl gegen das Grundgesetz?

Sonntag, 18. Juli 2010

Die 5%-Hürde bei Wahlen ist eine zweischneidige Angelegenheit. Eigentlich verstößt sie klar gegen das Prinzip, dass jede Stimme gleich gewichtet werden muss. Hat eine Partei genug Stimmen, um rechnerisch mindestens einen Parlamentssitz zu bekommen, liegt aber unterhalb der Sperrklausel und kann deshalb nicht in das Parlament einziehen, so bedeutet das eine Entwertung der Stimmen für diese Partei. Trotzdem sehen die meisten Experten und auch das Bundesverfassungsgericht diese Regelung als zulässig an, da eine Zersplitterung der Parlamente verhindert wird.

Ein Beispiel hierfür ist Italien in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Immer wieder wurden zahlreiche Kleinparteien in das Parlament gewählt, viele mit nur einem Sitz. Dies erschwerte die Bildung einer Regierungskoalition und so manche Koalition in Italien hielt nur wenige Wochen. Ähnliche Verhältnisse herrschten in der Weimarer Republik. Häufig musste der Reichspräsident mit Notverordnungen regieren, damit überhaupt noch ein Gesetz zustande kam. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde die 5%-Klausel eingeführt.

Aber ergibt sie immer Sinn? Nicht überall gibt es Regierungen und Koalitionen und deswegen gibt es bei Kommunalwahlen in der Regel keine oder niedrigere Sperrklauseln. In NRW hat z.B. der Verfassungsgerichtshof (Landesverfassungsgericht) 1999 entschieden, dass eine 5%-Hürde bei Kommunalwahlen unzulässig ist, weil die Handlungsunfähigkeit der Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen nicht belegt werden konnte. Ein anschließender Versuch, eine niedrigere Hürde einzuführen, wurde ebenfalls gekippt. Seitdem gibt es in NRW keine Sperrklausel mehr und bisher ist kein Fall bekannt, dass eine Kommune wegen Zersplitterung handlungsunfähig geworden wäre. Ähnliches lässt sich auch aus anderen Bundesländern berichten.

Nun stellt sich aber die Frage, wie sieht es einentlich beim Europäischen Parlament aus. Derzeit gilt eine 5%-Hürde für die deutschen Mandate. Aber in der EU gibt es keine vom Parlament gewählte Regierung und daher auch  Koalition. Trotzdem müssen natürlich Mehrheiten zustande kommen. Dies hat auch bisher immer geklappt, obwohl es in vielen Ländern keine Sperrklausel gibt. In kleineren Ländern kann es außerdem passieren, dass eine Partei trotz eines Ergebnisses über fünf Prozent nur einen Sitz bekommt.

Im Europäischen Parlament gibt es zudem eine weitere Besonderheit. So kommt es vor, dass zwei Parteien, die bei der Wahl in einem Land gegeneinander antreten, im Parlament dann gemeinsam in einer Fraktion sitzen.  So etwas gibt es in jeder Fraktion, so z.B. bei den Grünen, zu denen neben zwei Vertretern der schwedischen Grünen auch der Pirat Christian Engström gehört (Amelia Andersdotter ist immer noch in Wartestellung.)

Derzeit verteilen sich die deutschen Sitze im Europäischen Parlament so:

CDU: 34
CSU: 8
SPD: 23
Grüne: 14
FDP: 12
Linke: 8

Ohne 5%-Klausel würde die Sitzverteilung so aussehen:

CDU: 32
CSU: 7
SPD: 21
Grüne: 12
FDP: 11
Linke: 8
Freie Wähler: 2
Piraten: 1
REP: 1
ÖDP: 1
Tierschutzpartei: 1
Familie: 1
Rentner: 1

Einer der beiden Sitze der freien Wähler würde an Gabriele Pauli gehen, die die Freien Wähler nach der Wahl verlassen hat. Ihre eigene Neugründung, die Freie Union, ist eine Totgeburt. Für die Piraten bekäme der 2. Bundesvorsitzende Andi Popp den Sitz.

Guido Strack hat die Wahl im letzten Jahr fristgerecht angefochten. Wie zu erwarten war, hat der Bundestag seine Wahlprüfungsbeschwerde zurückgewiesen. Nun kann er vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Hierzu braucht er 100 Unterstützerunterschriften. Es geht dabei nur um eine Unterstützerunterschrift und nicht um Mitzeichnung, wie bei der Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung. Alles weitere gibt es auf Guidos Homepage.

Zur Homepage von Guido Strack

Wie das Internet zum “Rundfunk” wurde

Freitag, 11. Juni 2010

Die aktuelle Debatte um den gestern unterzeichneten Jugendmedienschutz-Staatavertrag zeigt, dass nach wie vor viele Politiker oder so genannte Jugendschützer das Netz als eine Art Rundfunk ansehen oder ansehen wollen. Es begann schon 1995 oder 1996, als ARD und ZDF ihre ersten Webauftritte erstellen ließen. Als dann die nächste Routinemäßige Gebührenerhöhung anstand, kam schnell die Forderung aus den Rundfunkanstalten, neben der Grundversorgung im Rundfunk auch die Grundversorgung im Internet sicherzustellen.

Was hat es nun mit diesr Grundversorgung auf sich? Als Anfang der 1980er-Jahre der private Rundfunk aufkam, wollten die öffentlich-rechtlichen Anstalten und ihre Funktionäre deren Existenz sichern. Man stelle dann die These auf, dass die Meinungsvielfalt in Gefahr ist, wenn Radio und Fernsehen ausschließlich privaten Veranstaltern überlassen werden würden. Man sah die Gefahr eines Oligopols, da aus technischen Gründen nur eine sehr begrenzte Anzahl von Sendern möglich war. Die damaligen Kabelnetze waren nur für etwa 20 Sender ausgelegt, während es dagegen hunderte von Zeitungen gab, so dass man alleine durch diese hohe Anzahl die Meinungsvielfalt gewährleistet sah.

Um nun eine Gebührenerhöhung zur Finanzierung umfangreicher Internetauftritte durchzusetzen, wurde nach einer Grundversorgung im Internet gerufen, obwohl das Nezu schon damals wesentlich größere technische Möglichkeiten zur Angebotsvielfalt bot als der Zeitungsmarkt. Ob man hier aus Unkenntnis argumentierte oder aus machtpolitischen Gründen bewusst diesen Umstand verschwieg, ist offen.

Irgendwann sprach sich dann bis zur Altherrenriege der CSU herum, dass es ein “Internet” gibt, dass das eine Art neues Medium ist und dass es dort pornografische Angebote gibt. Prompt kam die Forderung, dass Anbietern die Lizenz entzogen werden müsste und dass man die “Sendezeit” begrenzen müsste. In den folgenden Jahren jagte eine Horrormeldung nch der anderen über dieses Internet durch die Qualitätsmediuen. Nach dem 11. September entdeckte man, dass Islamisten und Terroisten das Internet nutzen und es sogar <a href=”http://www.experimentalchemie.de/versuch-010.htm”>Anleitungen zum Bombenbau</a> gibt! Im Jahr 2002 kam es dann zum <a href=”http://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Erfurt”>Amoklauf von Erfurt</a>. Dieser war Anlass für eine Debatte über Jugendmedienschutz, deren Ergebnis der derzeit noch gültige erste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist.  Und immer wieder Schlagzeilen über angeblich gesprengte Kinderpornografieringe.

Dazu kommen Gremien wie Landesmedienanstalten oder die Rundfunkkommission, die natürlich ihre Befugnisse erweitern wollen und sich daher dann auch für das Internet zuständig erklären.

Kein Wunder, dass Politiker ein völlig falsches Bild vom Internet haben.

Von Zensursula zu Censilia

Montag, 29. März 2010

Heute hat die schwedische EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström eine Richtlinie vorgestellt, nach der Sperrlisten von Websites, die angeblich Kinderpornografie enthalten, wieder auf die Tagesordnung kommen. Dabei ging sie vor, als hätte es die monatelange Diskussion in Deutschland nicht gegeben und auch ihre Argumentation ähnelt sehr der von Ursula “Zensursula” von der Leyen. Da ist in Deutschland die Debatte schon wesentlich weiter, aber es muss international noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden.

Folgt man auf Twitter dem Hashtag #Censilia, so stellt man fest, dass fast alle Tweets dazu aus Deutschland kommen. Das heißt, dass die Debatte in vielen anderen EU-Ländern noch garnicht angekommen ist. Da müssen die Netziniativen und Piratenparteien noch wach werden.  Der Guardian hat hierzu einen guten englischsprachigen Kommentar online, aber auch der AK Zensur arbeitet bereits daran.

Danach muss abgewartet werden, was nun genau in der Richtlinie drinstehen wird. Viele Fragen sind da noch offen, z.B. wer die europäischen Sperrlisten zusammenstellt oder ob ein Ansatz “Löschen statt sperren” nach dieser Richtlinie zulässig sein wird. Danach geht das Ganze an das Europäische Parlament, das zustimmen muss. Dieses hat auch die Möglichkeit, die Richtlinie “umzudrehen”, also von einer Sperr- in eine Löschrichtlinie zu ändern. Da wird auch entscheidend sein, wer da Berichterstatter im federführenden Ausschuss sein wird. Wird es ein Abgeordneter sein, der sich im Netz auskennt oder wird es jemand sein, der eine gewisse Nähe zu an einer Sperrinfrastruktur interessierten Lobbygruppen hat? Die Süddeutsche berichtet, dass da in Brüssel ganz andere Interessen am Werk sind.

Hinzu kommt, dass die EU alles unter Kindesmussbrauch zählt, wenn jemand unter 18 Jahren daran beteiligt ist. In Verbindung mit dem geplanten Verbot des “Grooming” könnte jeder 18-jährige in Verdacht geraten, der auf SchülerVZ den Kontakt zu 17-jährigen Mitschülern des anderen Geschlechts sucht. Und was auf Schulhöfen legal ist, soll plötzlich im Internet illegal sein?

Jedenfalls hat Censilia uns eine Steilvorlage für den Landtagswahlkampf geliefert. Zwat hat der Landtag keinen Einfluss auf das Geschehen in Brüssel, aber wenn wir Piraten über 5% kommen und in den Landtag einziehen, dann ist das ein klares Signal in Richtuung Brüssel und Straßburg.

Deshalb: Am 9. Mai in NRW Piraten wählen!

Herber Schlag für Hinterzimmerpolitiker

Donnerstag, 11. März 2010

Gestern hat das Europäische Parament mit überwältigender Mehrheit (666 Ja, 10 Nein, 16 Enthaltungen) eine Resolution zu den laufenden ACTA-Verhandlungen verabschiedet. Diese enthält unter anderem folgende Punkte:

  • Die Geheimniskrämerei muss beendet werden und alle Positionspapiere zu den Verhandlungen müssen offengelegt werden, so wie es der Vertrag von Lissabon vorschreibt
  • Das Parlament muss einbezogen werden
  • Es darf keine Laptop- und iPod-Durchsuchungen an den Grenzen geben
  • Die Sperrung von Internetanschlüssen (“Three Strikes”) darf es nur auf richterlichen Beschluss geben
  • Bei der Durchsetzung geistiger Monopolrechte soll die Kommission nicht über das geltende EU-Recht hinausgehen
  • Das Parlament droht mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

Die angedrohte Klage ist zwar ein Papiertiger, da der EuGH nicht gerade für Schnelligkeit bekannt ist, aber die EU-Kommission wäre trotzdem schlecht beraten, einfach so weiter zu machen wie bisher. Denn die große Mehrheit zeigt, dass die Abgeordneten sehr verärgert sind. Es droht der EU-Kommission eine Klatsche wie beim SWIFT-Abkommen.

Die 10 Nein-Stimmen stammen übrigens ausschließlich von der europaskeptischen britischen UKIP.

Das Europäische Parlament lehnt das ACTA nicht als Ganzes ab, es will nur den Schwerpunkt wieder bei Produktfälschungen, z.B. bei den zahlreichen per Spam beworbenen Viagra-Imitaten, von denen ernsthafre Gesundheitsgefahren ausgehen können.

Ich möchte dies zum Anlass nehmen, um auf ein anderes gescheitertes Geheimabkommen zu erinnern. Im Jahr 1995 begannen die Regierungen der OECD-Staaten, sowie Industrielobbyisten mit Geheimverhandlungen über ein Abkommen zum Schutz von Direktinvestitionen. (Multilaterales Abkommen über Investitionen, MAI)  Als 1997 die Verhandlungen schon sehr weit fortgeschritten waren. leakten die aktuellen Entwürfe und es offenbarte sich ein Angriff auf die Demokratie. Kern des geplanten Abkommens wer es, die Regierungen schadenersatzpflichtig für jede Regelung zu machen, die die Gewinne der Investoren verringert hätte. Aber auch bei “Unruhen” wäre Schadenersatz fällig gewesen. Dies hätte de facto ein Streikverbot bedeutet, aber es wäre auch praktisch unmöglich geworden, Gesetze zum Arbeitnehmer- und Umweltschutz zu modernisieren.

Trotzdem hielt sich die Qualitätspresse zurück und nur langsam verbreitete sich die Information von einer Nichtregierungsorganisation zur nächsten. Erst 1998 wurde das geplante Abkommen einer breiten Öffentlichkeit bekannt und es kam zu Protesten. Die französische Regierung bekam kalte Füße und zog such aus den Verhandlungen zurück, was schließlich zum Platzen der Verhandlungen führte.

MAI und ACTA haben aber eines gemeinsam, nämlich Geheimniskrämerei zum Schutz von Lobbyinterssen und um zu verhindern, dass die Bürger ihre Interessen durchsetzen. Man kann nur hoffen, dass die Regierungen aus dem Scheitern solcher Geheimverhandlungen lernen und es in Zukunft mehr Transparenz gibt.

Zur Debatte um die ARD und das iPhone

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Die in den letzten Tagen geführte Debatte um die iPhone-Applikation der ARD wird leider nur um einen teilaspekt der Problematik gefüher. Betrachtet man nur diesen Teilaspekt, nämlich den Aufschrei der Verleger- und Privatrundfunklobby, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass es sich nur  um das übliche substanzlose Lobbygejammer handelt. Natürlich fällt die CDU auch wieder darauf herein und ist sofort zur Stelle.

Aber darum geht es garnicht. Man stelle sich vor, die ARD hätte an Stelle einer iPhone-Applikation eine Software für Windows entwickeln lassen.  Der Aufschrei der Nerds und vor allem der Apple-Community wäre groß gewesen, die Blogosphäre hätte gebebt. Etwas ähnliches gab es ja 2007 in England, als die BBC mit Gebührengeldern eine Windows-Software namens iPlayer entwickeln ließ. Mac- und Linux-User argumentierten zu Recht, dass sie  ja auch Gebühren zahlen und daher nicht ausgesperrt werden dürften. Und letztendlich wirde der Druck auf die BBC so groß, dass sie tatsächlich iPlayer-Versionen für Mac und Linux entwickeln ließ.

Ähnlich muss man es auch beim iPhone sehen. Obwohl alle die gleiche Gebühr zahlen, werden die Nutzer einer bestimmten Plattform hier privilegiert. Es ist durchaus sinnvoll, wenn ARD und ZDF mobile Inhalte anbieten, aber bitte webbasiert, so dass alle Endgeräte einschließlich des iPhone darauf zugreifen können. Das Geld, das jetzt für die iPhone-Applikation verschwendet wird, wäre so viel sinnvoller investiert worden. So muss sich die ARD den Vorwurf gefallen lassen, einem Hype hinterherzuhecheln, was nicht das erste Mal wäre. Während es anderswo einen Trend weg von nativen und hin zu webbasierten Anwendungen gibt, ist es beim iPhone derzeit genau umgekehrt. Für vieles, was bisher über das Web gibt, werden plötzlich Applikationen angeboten. Ein Trend, der aus Kostengründen wohl früher oder später wieder zu Ende gehen wird.

Als Piraten sollten wir auch hier offene Standards fordern, eine aus Gebühren finanzierte Applikation für eine einzige Plattform ist daher abzlehnen. Aber auch den Wünschen der Verlegerlobby ist eine klare Absage zu erteilen.

GEZ-Gebühr für PCs?

Donnerstag, 24. Dezember 2009

Vor einigen Tagen ist js wieder die Debatte um die GEZ-Gebühr für PCs aufgeflammt. Anlass waren neue Vorschläge aus den Staatskanzleien der Länder. Aber sie zeigen auch, dass man sich hier von der Lobby der Sendeanstalten hat ins Bockshorn jagen lassen.

Zunächst einmal muss man verstehen, warum es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Form heute gibt und warum es z.B. keine öffentlich-rechtlichen Zeitungen gibt: Als das System erschaffen wurde, hatte man noch den Missbrauch des Rundfunksystems durch die Nazis frisch in Erinnerung. Man wollte Meinungsvielfalt als Gegenkonzept zur Gleichschaltung der Nazis, hatte aber nur ein begrenztes Frequenzspektrum zur Verfügung. Schon 1945 nahmen die ersten Rundfunkanstalten ihre Arbeit wieder auf, damals gab es aber nuch kein UKW-Radio und die Frequenzen auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle musste man sich international teilen und da blieb für die Kriegsverlierer kaum etwas übrig. Man wollte nun auf diesen knappen Frequenzen Meinungsvielfalt sichern, musste diese daher innerhalb der Anstalten sicherstellen. Das war die Geburtssrunde der Rundfunkräte.

In den 80er-Jahren wurde dann das Privatfernsehen eingeführt. Diws geschah, weil so die CDU darauf hoffte, dass sich vor allem der konservative Springer-Konzern den größten Marktanteil erhoffte, während die FDP Privatisierungen als Allheilmittel ansah und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wollte. Auf der anderen Seite standen die Landesgerierungen, die es sich längst in den Gremien bequem gemacht hatten. So kam es zur Koexistenz von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Den öffentlich-rechtlichen Anstalten wurde ein Auftrag zur “Grundversorgung” gegeben. Das hei9t aber nichts anderes, dass sie ein vollständiges Programm anbieten müssen, also Unterhaltung, Bildung, Informationen, Sport, Filme und Serien etc.  Die privaten Sender dürfen dagegen Rosinenpickerei betreiben. Das Ergbnis ist die heutige Situation.

Mit dem Aufkommen des Internet erhoben die öffentlich-rechtlichen Anstalten schnell den Anspruch, auch dort die “Grundversorfung” sicherzustellen, obwohl es dort keine Hindernesse wie ein begrenztes Frequenzspektrum gibt. Hier haben wir offensichtlich die Situation, dass die Internetausdrucker der Sendeanstalten die Indernetausdrucker der Staatskanzleien getroffen haben und sich so gegenseitig darin bestärkt haben, dass das Internet letztendlich auch nur eine Art Rundfunk ist. Daher muss ein internetfähiger PC ein “Empfangsgerät” sein, auf das man Gebühren erheben muss.

Aber auch beim klassischen Rundfunk hat sich viel geändert. Es gibt Satelliten, Kabelnetze und moderne Videokompression. Schon daher ist es heutzutage problemlos möglich, mehrere hundert Programme zu empfangen. Auch deshalb sollte man den Bedarf einer Grundversorgung in Frage stellen. Also sollen wir die öffentlich-rechtlichen Anstalten dann nicht gleich abwickeln? Ich sage nein, auch wenn eine durchgreifende Reform erforderlich ist. Wir brauchen keine Grundversorgung mehr, wir brauchen auch kein “Race to the bottom” gegen die Privaten bei der Qualität. Was wir brauchen, ist eine Plattform für solche Programme, die sich nicht über den freien Markt finanzieren lassen. Hierzu gehören vor allenm auch die journalistischen Angebote. Auch echtes Bildungsfernsehen wäre wünschenswert.  Dazu gehört auch ein Kinderprogramm, das sich nicht in erster Linie als Marketingplattform für die Spielzeugindustrie präsentiert. Für viele Angebote könnte es auch Ergänzungen im Internet geben. Ebenso könnten ARD und ZDF ihre Archive vollständigzugänglich machen. Aber sire müssen sich aus dem Marktgesche hen heraushalten. Daher ist ein irgendwie geartetes Gevührenmodell ohne Opt-Out dringend erforderlich. Bei einem Opt-Out müssten sie nämlich zwangsläufig wieder im Markt agieren, um die Zuschauer zu halten. Aber dann wären sie nicht anders als die Privaten, daher also überflüssig. Allerdings habe auch ich noch keine völlig befriedigende Lösung. Eine Finanzierung über die Finanzämter würde der Staatsferne widersprechen, gleivhzeitig müssen aber dem Datenjkraken GEZ die Arme gestutzt werden. Also wie klnnte ein Gebührennmodell aussehen?

Verschwörungstheorien

Dienstag, 15. Dezember 2009

Wir Piraten fordern ja immer mehr Medienkompetenz ein. Aber müssen wir da nicht manchmal bei uns selbst anfangen? Letzten Monat gab es eine Diskussion auf der Kölner Mailingliste, weil ein Teilnehmer der Liste einen Link zu einem Interview mit dem dänischen Ptofessor Niels Harrit, der Spuren von Nanothermit in dem Staub gefunden hat, der beim Einsturz des World Trade Centers bei den Anschlägen am 11. September 2001 entstanden ist.  Aus diesem Fund schloss er messerscharf, dass das WTC nur gesprengt worden sein kann. Nun besteht aber Thermit aus Aluminium und Eisenoxid, Materialien, die tonnenweise im WTC verbaut waren. Warum sollen durch die Brände nicht Eisenpartikel oxidiert und mit Aluminium vermischt worden sein? Interessenterweise beantwortet weder Prof. Harrit noch irgendein Verschwörungstheoretiker diese Frage. Auch die Frage, wie man eine Sprengung aufwändig vorbereitet, ohne dass einer der zahlreichen Angestellten oder Besucher des WTC etwas bemerkt hat. Die Antworten, die ich bekam, waren völlig nichtssagend. Phrasen wie, “Du klingst wie einer, der von den Mainstreammedien erfolgreich manipuliert wurde”, oder, “Die Beweise sind erdrückend”, etc. aber keine wirklichen Argumente.

Ein anderes Beispiel ist das angebliche “Climategate”, der Hack eines Klimaforschungszentrums. Was dabei tatsächlich gefunden wurde, wird hier und hier erklärt. Aber die Klimaskeptiker arbeiten wesentlich subtiler. So wurde eine Studie publiziert, bei der die Manipulation durch Laien nicht mehr zu erkennen ist. Um mal ein Beispiel zu geben: Auf Seite 6 der Studie (Seite 7 in der PDF-Datei) ist eine Grafik, die belegen soll, dass es kleinen Zusammenhang zwischen dem CO<sub>2</sub>-Gehalt der Athmosphäre und der globalen Temperatur gibt. Allerdings sind vulkanische und astronomische Einflüsse nicht berücksichtigt, darauf geht der Autor mit keinem Wort ein. Das Ganze wurde für eine australische Organisation namens Lavoisier Group angefertigt:

Secretary Ray Evans describes the 90-odd Lavoisier members as a “dad’s army” of mostly retired engineers and scientists from the mining, manufacturing and construction industries.

Quelle: theage.com.au

Mining Industries, das ist in Australien zu einem nicht unbeträchtlichen Teil Kohle und die Kohleindustrie hat natürlich kein Interesse am Klimaschutz. Weitere mit der Ölindustrie und den amerikanischen Neocons verbundene Think Tanks verbreiten die Klimalüge, siehe hier und hier. Anders herum nehmen die Verschwörungstheoretiker gerne Bezug auf die Banken, die schon am bisherighen Emissionshandel gut mitverdient haben, und die schon angekündigt haben, Derivate auf CO<sub>2</sub>-Zertifikate aufzulegen. Belege, dass die Banken an den IPCC-Studien beteiligt sind oder Klimaforschungseinrichtungen finanzieren, fehlen aber.

Gerade das Beispiel “Climategate” offenbart die Mechanismen hinter unserem Verhalten. Wegen des Kampfes gegen die Globale Erwärmung müssen wir uns einschränken und unser Verhalten ändern. Käme es nicht dazu, dann könnten wir so weitermachen, wie bisher.  Nicht so extrem ist das Beispiel mit dem WTC. Aber auch hier würde es vielen gut ins Weltbild passen, wenn die Amerikaner mal wieder “Die Bösen” sind. Passt uns etwas gut in den Kram, denn tendieren wir dazu, alles, was es bestätigt, unkritischer zu sehen.

Ideen für ein behindertenpolitisches Programm der Piraten

Freitag, 04. Dezember 2009

Alljährlich am 3. Dezember wird der von der UN ausgerufene Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung begangen, wenn auch Menschen mit Behinderung von der schwarz-gelben Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt systematisch ignoriert werden.  So wurde bisher noch kein neuer Bundesbeauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderung ernannt. Da kann es möglicherweise aufgrund des Ministerwechsels im zuständigen Arbeitsministerium (von Jung zu #Zensursula) zu Verzögerungen gekommem sein, aber die Bundesregierung hielt es noch nicht einmal für nötig, einen Vertreter zur alljährlichen Veranstaltung des Deutschen Behindertenrates zu entsenden.

Ich möchte den gestrigen Tag nun mal zum Anlass nehmen, um einige Vorschläge zur Behindertenpolitik der Piratenpartei zu machen. Aus unseren Grundsätzen und Kernthemen lässt sich da durchaus einiges ableiten. Fangen wir mit den Bürgerrechten an. Da ist vor allem die Menschenwürde zu beachten. Daraus ergibt sich z.B. dass es ein Recht auf umfassende flege geben muss und nicht die heute vielfach übliche satt&sauber-Massenabfertigung.  Ein weiteres Recht ist das Recht auf Teilhabe, daraus ergibt sich z.B. die Forderung nach barrierefreiem Bauen. Dies ist zwar schon gesetzlich festgeschrieben, aber die Umsetzung ist mangelhaft, da es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt, wenn z.B. eine Kommune die Vorschriften einfach ignoriert. Dies habe ich in Köln schon mehrfach erlebt.    Eine Lösungsmöglichkeit wäre hier ein Verbandsklagerecht, d.h. eine Behindertenorganisation könnte einen Bauträger auf Nachrüstung verklagen.

Ein weiteres Piratenthema ist Privatsphäre und Transparenz. Hier spielen vor allem Lobbyeinflüsse im Gesundheitswesen eine Rolle, aber auch Interessenkonflikte zwischen Politik und Wohlfahrtsverbänden. In dxen Vorständen dieser Verbände sitzen häufig Landes- und Kommunalpolitiker. Die Verbände sind aber die Hauptträger von Wohn- und Pflegeheimen, Werkstätten für Behinderte und Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation.  Das führt dann z.B. dazu, dass ein Verband trotz nicht vorhandener Nachfrage ein Heim errichtet und anschließend über die Politik Nachfrage generiert, z.B. indem die Politik Einfluss nimmt auf die Sozialämter, die dann Betroffene entsprechend “beraten”. Das kann auch schonmal zu De-Facto-Zwangseinweisungen führen.  Dies ist auch deshalb abzulehnen, weil in einem Heim nicht ausreichend Privatsphäre garantiert ist.

Laut Gesetz sollen die Werkstätten für Behinderte eigentlich auch Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sein und ihre Aufgabe ist es, die dort Beschäftigten zumindest für den zweiten Arbeitsmarkt fitzumachen. Tatsächlich sind sie aber eine Sackgasse. Wer einmal dort landet, bleibt auch dort. Die Träger der Werkstätten haben nämlich ein wirtschaftliches Interesse daran, diejenigen zu halten, die eigentlich leistungsfähig genug für den regulären Arbeitsmarkt wären. Daher halte ich eine grundlegende Neukonzeptionierung für erforderlich.

Und dann haben wir das Thema Bildung, in der Behindertenpolitik leider ein Dauerbrenner seit über 30 Jahren.  Deutschland ist das einzige Industrieland, in dem Kinder mit Behinderung auf gegen den Willen der Eltern ausgesondert und getrennt unterrichtet werden können. Experten und Aktivisten sind sich längst einig, dass damit Schluss sein muss. Die Politik schiebt Kostenargumente vor, in Wahrheit fürchtet man sich aber vor Eltern von Kindern ohne Behinderung, die Nachteile befürchten. Zahlreiche Schulversuche und Erfahrungen aus dem Ausland haben aber gezeigt, dass alle Kinder profitieren.  Als erster Scrritt muss es ein Wahlrecht für Eltern geben, langfristiges Ziel muss sein, die Aussonderung vollständig zu beenden.

Wer weitere Anregungen hat oder möglicherweise Interesse an der Gründung einer AG hat, kann hier gerne einen Kommentar hinterlassen.

Beim ACTA geht es nicht nur ums Urheberrecht

Sonntag, 29. November 2009

ich möchte mich hier mal mit einem anderen Aspekt des ACTA (Anti-Counterfeit Trade Agreement) befassen. Das ACTA umfasst wesentlich mehr als nur die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Als Beispiel möchte ich hier mal die Auswirkungen auf die AIDS-Bekämpfung in Afrika beschreiben.

Viele Medikamente für AIDS-Kranke sind noch relativ neu und daher patentiert. Dies ermöglicht es den Herstellern, Monopolpreise zu verlangen. Solche Medikamente können sich Länder wie Südafrika, wo 20% der Bevölkerung HIV-positiv ist, nicht leisten. Eigentlich müssen die aber die Patente respektieren, da sie aufgrund des TRIPS-Abkommens dazu verpflichtet sind. Nun wurde vor einiger Zeit ein Zusatzprotokoll verabschiedet, wonach das TRIPS-Abkommen kein Land daran hindern darf, Probleme seines Gesundheitssystems zu lösen. Auf dieses Protokoll berufen sich nun afrikanische Staaten, wenn sie selbst Imitate der patentierten Medikamente herstellen oder importieren. Die Pharmalobby bekämpft dieses Protokoll bzw. dessen Umsetzung. So übten vor einigen Jahren die amerikanische sowie diverse europäische Regierungen Druck auf afrikanische Staaten aus, auf Herstellung und Import dieser Medikamente zu verzichten.

Was hat das nun mit dem ACTA zu tun?

Viele dieser Medikamente werden im Mittleren und Fernen Osten hergestellt und gelangen per Flugzeug über Europa nach Afrika. Das ACTA würde nun den Pharmakonzernen eine Möglichkeit in die Hand geben, diesen Transportweg zu unterbrechen. In einem von der EU-Kommission herausgegebenan Fact-Sheet heißt es:

Border Measures: cf. mechanisms available in EU Customs Regulations of 2003, such as es officio seizure of infringing goods at the borders, controls for imports, export and in transit goods, increased cooperation with right-holders, etc.;

Das bedeutet, in Zusammenarbeit mit der Pharmalobby kann der Zoll die Medikamente beschlagnahmen, obwohl es sich nur um Transitgüter handelt, die normalerweise unangetastet bleiben!

Allerdings eröffnet und dies auch die Möglichkeit, den Protest gegen das ACTA auf eine breitere Basis zu stellen und mehr “Offliner” darauf aufmerksam zu machen. Insbsondere Menschenrechtsinitiativen und Afrika-Unterstützer drüften sich dafür interessieren.