Gestern hat das Europäische Parament mit überwältigender Mehrheit (666 Ja, 10 Nein, 16 Enthaltungen) eine Resolution zu den laufenden ACTA-Verhandlungen verabschiedet. Diese enthält unter anderem folgende Punkte:
- Die Geheimniskrämerei muss beendet werden und alle Positionspapiere zu den Verhandlungen müssen offengelegt werden, so wie es der Vertrag von Lissabon vorschreibt
- Das Parlament muss einbezogen werden
- Es darf keine Laptop- und iPod-Durchsuchungen an den Grenzen geben
- Die Sperrung von Internetanschlüssen (“Three Strikes”) darf es nur auf richterlichen Beschluss geben
- Bei der Durchsetzung geistiger Monopolrechte soll die Kommission nicht über das geltende EU-Recht hinausgehen
- Das Parlament droht mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Die angedrohte Klage ist zwar ein Papiertiger, da der EuGH nicht gerade für Schnelligkeit bekannt ist, aber die EU-Kommission wäre trotzdem schlecht beraten, einfach so weiter zu machen wie bisher. Denn die große Mehrheit zeigt, dass die Abgeordneten sehr verärgert sind. Es droht der EU-Kommission eine Klatsche wie beim SWIFT-Abkommen.
Die 10 Nein-Stimmen stammen übrigens ausschließlich von der europaskeptischen britischen UKIP.
Das Europäische Parlament lehnt das ACTA nicht als Ganzes ab, es will nur den Schwerpunkt wieder bei Produktfälschungen, z.B. bei den zahlreichen per Spam beworbenen Viagra-Imitaten, von denen ernsthafre Gesundheitsgefahren ausgehen können.
Ich möchte dies zum Anlass nehmen, um auf ein anderes gescheitertes Geheimabkommen zu erinnern. Im Jahr 1995 begannen die Regierungen der OECD-Staaten, sowie Industrielobbyisten mit Geheimverhandlungen über ein Abkommen zum Schutz von Direktinvestitionen. (Multilaterales Abkommen über Investitionen, MAI) Als 1997 die Verhandlungen schon sehr weit fortgeschritten waren. leakten die aktuellen Entwürfe und es offenbarte sich ein Angriff auf die Demokratie. Kern des geplanten Abkommens wer es, die Regierungen schadenersatzpflichtig für jede Regelung zu machen, die die Gewinne der Investoren verringert hätte. Aber auch bei “Unruhen” wäre Schadenersatz fällig gewesen. Dies hätte de facto ein Streikverbot bedeutet, aber es wäre auch praktisch unmöglich geworden, Gesetze zum Arbeitnehmer- und Umweltschutz zu modernisieren.
Trotzdem hielt sich die Qualitätspresse zurück und nur langsam verbreitete sich die Information von einer Nichtregierungsorganisation zur nächsten. Erst 1998 wurde das geplante Abkommen einer breiten Öffentlichkeit bekannt und es kam zu Protesten. Die französische Regierung bekam kalte Füße und zog such aus den Verhandlungen zurück, was schließlich zum Platzen der Verhandlungen führte.
MAI und ACTA haben aber eines gemeinsam, nämlich Geheimniskrämerei zum Schutz von Lobbyinterssen und um zu verhindern, dass die Bürger ihre Interessen durchsetzen. Man kann nur hoffen, dass die Regierungen aus dem Scheitern solcher Geheimverhandlungen lernen und es in Zukunft mehr Transparenz gibt.
